AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Timea Pinter – Kunstsachverständige; www.kunstbewerten.at
Stand: 25.05.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Timea Pinter, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (die „Sachverständige“), gegenüber ihren AuftraggeberInnen (die „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende Bedingungen der Auftraggeber gelten nur, wenn sie von der Sachverständigen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Sachverständige erbringt Leistungen im Bereich der Kunstbewertung, insbesondere Wertgutachten, Zustandsbeschreibungen sowie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Kunstwerken, Kunstsammlungen, Versicherungsfragen und Verlassenschaftsangelegenheiten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung.
3. Gerichtsgutachten
3.1 Soweit die Sachverständige als gerichtlich zertifizierte Sachverständige tätig wird, erfolgt die Beauftragung unmittelbar durch das zuständige Gericht. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG). Diese AGB gelten für gerichtliche Gutachten nur ergänzend und insoweit, als sie mit den zwingenden gesetzlichen Regelungen vereinbar sind.
4. Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Auftrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Sachverständigen zustande.
4.2 Die Auftraggeber sind verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Objekte vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und der Sachverständigen, sofern erforderlich, uneingeschränkten Zugang zu den zu begutachtenden Kunstwerken zu gewähren. Sofern eine Besichtigung im Original nicht tunlich ist, werden die Auftraggeber die Sachverständige darüber vor der Auftragserteilung informieren.
4.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus unvollständigen, unrichtigen oder verzögerten Angaben der Auftraggeber oder der verspäteten Zurverfügungstellung der zu begutachtenden Kunstwerke entstehen, gehen zu Lasten der Auftraggeber. Allfällige Leerzeiten und dadurch entstehende Mehrkosten sind von ihnen zu tragen.
5. Termine und Fristen
5.1 Vereinbarte Termine für Besichtigungen, Begutachtungen oder Beratungen sind verbindlich. Die Auftraggeber verpflichten sich, die zu begutachtenden Kunstwerke zum vereinbarten Termin zugänglich zu machen und alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Bei Terminabsagen durch die Auftraggeber gelten die in § 12 geregelten Stornogebühren. Die Sachverständige ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.
5.2 Soweit Gutachtensfristen vereinbart werden, gelten diese nur als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin im Sinne des § 919 ABGB vereinbart.
5.3 Verzögerungen aufgrund notwendiger ergänzender Recherchen, fehlender Unterlagen der Auftraggeber oder höherer Gewalt gehen nicht zu Lasten der Sachverständigen.
6.Honorar und Zahlungsbedingungen
6.1 Das Honorar wird individuell vereinbart. Es richtet sich nach Art, Umfang und Aufwand der beauftragten Leistung. Wird kein Honorar vereinbart, so gilt ein angemessenes Honorar.
6.2 Reisekosten, Auslagen und sonstige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung bei den Auftraggebern ohne Abzug zu begleichen.
6.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet.
7. Haftung der Sachverständigen
7.1 Gutachten und Stellungnahmen der Sachverständigen geben den fachlichen Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder.
7.2 Die Sachverständige haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (ausgenommen Personenschäden). Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.3 Die Gesamthaftung der Sachverständigen für alle Schäden aus einem Auftragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Zweifachen des vereinbarten Nettohonorars, maximal jedoch mit 50.000 EUR, begrenzt.
7.4 Gutachten werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck und die Auftraggeber erstellt; eine Verwendung für andere Zwecke oder deren Vorlage an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Sachverständigen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Alle von der Sachverständigen erstellten Gutachten, Berichte und sonstigen schriftlichen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Die Auftraggeber erhalten das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Sachverständigen unzulässig.
8.2 Fotografien und sonstige Dokumentationen, die im Zuge der Begutachtung erstellt werden, bleiben im Eigentum der Sachverständigen und dürfen von den Auftraggebern nur mit ausdrücklicher Zustimmung verwendet oder veröffentlicht werden.
9. Vertraulichkeit
9.1 Die Sachverständige behandelt alle ihr im Rahmen des Auftrags zur Kenntnis gelangenden Informationen vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter oder veröffentlicht diese, sofern nicht eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder der Auftraggeber einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.
10. Datenschutz
10.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Auftragsabwicklung und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Nähere Informationen finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung unter www.kunstbewerten.at.
11. Aufbewahrung von Unterlagen
11.1 Die Sachverständige bewahrt Gutachten, Arbeitsdokumente und relevante Unterlagen für einen Zeitraum von sieben Jahren ab Abschluss des Auftrags auf. Nach Ablauf dieser Frist ist die Sachverständige berechtigt, die Unterlagen zu vernichten, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Originalunterlagen der Auftraggeber werden nach Fertigstellung des Gutachtens auf deren Kosten zurückgesandt, sofern nicht anders vereinbart. Den Auftraggebern wird empfohlen, eigene Kopien aller relevanten Unterlagen zu verwahren.
12. Kündigung, Rücktritt und Stornogebühren
12.1 Beide Parteien können den Auftrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen der Sachverständigen sind in jedem Fall zu vergüten.
12.2 Treten die Auftraggeber nach Auftragserteilung zurück, gelten folgende Stornogebühren:
(i) Bei Rücktritt bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Honorars.
(ii) Bei Rücktritt zwischen 13 und 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.
(iii) Bei Rücktritt weniger als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.
12.3 Als vereinbartes Honorar gilt entweder das vereinbarte Pauschalhonorar oder bei Abrechnung nach Zeitaufwand das Produkt aus dem vereinbarten Stundensatz und dem in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen geschätztem Zeitaufwand, mindestens jedoch der Aufwand von vier Arbeitsstunden zum vereinbarten Stundensatz.
12.4 Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Sachverständigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
12.5 Kündigen die Auftraggeber einen laufenden Gutachtenauftrag ohne wichtigen Grund während der Bearbeitung, hat die Sachverständige Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar (siehe Punkt 12.3) oder – mangels Vereinbarung – angemessene Honorar für den gesamten Auftrag, abzüglich jener Kosten und Aufwendungen, die der Sachverständigen durch die vorzeitige Beendigung nachweislich erspart bleiben. Bereits erbrachte Leistungen werden jedenfalls vergütet. Bereits erstellte Unterlagen, Teilgutachten oder Zwischenergebnisse werden den Auftraggebern gegen vollständige Bezahlung übergeben.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher gelten auch die zwingenden Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates.
13.2 Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien vereinbart. Für Verbraucher gelten auch die gesetzlichen Gerichtsstände.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
